2.1. Die Immigrationspolitik unter Katharina der Großen

Mit Katharina II. (1729 - 1796) begann die zweite Epoche der „Europäisierung Russlands“. Versuchte Peter der Große (1672 - 1725) noch durch direkten Kontakt zu Mittel- und Westeuropa der westlichen Kultur Eingang in Russland zu schaffen, so  förderte sie beispielsweise die Einwanderung deutscher Handwerker, Kaufleute und Gelehrter. Für Katharina II. und nach ihr für Alexander I. standen ganz andere Probleme im Vordergrund. Während Peter der Große den handwerklichen und wissenschaftlichen Brückenschlag zu Westeuropa versuchte, hatte das Russland Katharinas II. und Alexanders I. durch Eroberungen im Süden und Südosten des Reiches ungeheure Gebiete dazu gewonnen, die sowohl wirtschaftlich als auch staatlich-politisch integriert werden mussten.[Anm. 1] Um 1760 setzten sich in Russland die Ansichten des Staats- und Wirtschaftstheoretikers Justi durch, dass die „Glückseligkeit des Staates“ auf seine Macht und seine Stärke gründen und diese erst durch eine ausreichende Emigration – und somit zu einer vergrößerten Bevölkerung – gefördert werden kann. Die russische Peuplierungspolitik stand in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhundert somit unter den physiokratischen Vorzeichen der Bevölkerungsmehrung und der agrarischen Nutzbarkeit bzw. Erschließung von Ödland. Einwanderer aus dem deutschen Südwesten wurden als agrarisch-organisatorisch äußerst geschickt angesehen, somit umworben und gefördert. Katharina II. sah vor eine Reihen von physiokratischen Maßnahmen, speziell im landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereich umzusetzen. Es war nicht nur geplant, dass neue Bauern zur Stärkung des Staates angeworben wurden, sondern speziell deutsche Bauern wurden gesucht da von ihnen eine effektivere Landwirtschaft erwartet wurde. Hinzu kam der Grundgedanke – der sich entwickelnden Aufklärung – dass freue Bauern viel effektiver produzieren, als traditionell in der Landwirtschaft eingesetzte  Leibeigene.[Anm. 2]

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Einwanderungsmanifeste von Katharina

Nachdem das erste Manifest der Kaiserin vom 4. Dezember 1762, das zur Einwanderung nach Russland aufforderte, ohne Echo geblieben war – in Deutschland tobte noch der Siebenjährige Krieg – erließ Katharina am 22. Juni 1763 ein zweite ausführlichere Manifest, das von Erfolg gekrönt war. Am 19. März 1764 folgten neue Bestimmungen über das Grundbesitzrecht, in denen die zu besiedelnden Ländereien genannt und die jedem Bauern zuzuteilenden Landmenge angegeben wurde. Die Bestimmungen dieser Gesetze waren:

  1. freie Religionsausübung
  2. Befreiung von den Steuern auf 10-30 Jahre auf dem Land und auf 10 Jahre in den Städten
  3. zinslose Darlehen für alle Anschaffungen
  4. Befreiung vom Militärdienst „auf ewige Zeit“
  5. eigene Gemeinde- und Schulverwaltung
  6. unentgeltliche Zuweisung von 30-80 Dessjatinen Land von der Krone an jede Familie.

Der Aufruf der Zarin wurde in ungezählten Exemplaren im Ausland, speziell im deutschen Südwesten verbreitet. Dafür sorgte der ganze Apparat der russischen Gesandten und Residenten an den Höfen. Aus allen Reichsteilen würden Nachrichten über russische Unterhändler bekannt, die relativ skrupellos und mit vielfältigen Versprechen die Menschen mit Geld zur Auswanderung nach Russland bewegen wollten. Ihr Erfolg war in den ersten beiden Jahren noch bescheiden, sodass man sich in St. Petersburg 1764 dazu entschloss, zur Beschleunigung der Emigration auch Privatpersonen und Privatgesellschaften mit der Anwerbung deutscher Kolonisten einzusetzen. Den einzelnen Privatpersonen wurden hier relativ viel Spielräume gewährt. Solche Werbungen zeigten ab 1765 Wirkung und führten dann doch zu einem einsetzenden Auswanderungsstrom gen Osten.[Anm. 3]

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Übersichtskarte deutscher Siedlungen am Schwarzen Meer

2.2. Die Ansiedlung am Schwarzen Meer

Katharina eroberte weite Gebiete am Schwarzen Meer gegen das Osmanische Reich. Alle Städte waren dort für die späteren Kolonien von großer Bedeutung, beispielsweise Odessa. An ihre Entwicklung waren die Kolonisten maßgebend beteiligt und prägen bis heute das Stadtbild. Da die neuen Gebiete nur dünn besiedelt waren und das neue Land erschlossen werden mussten, brauchte man fähige und fleißige Arbeitskräfte, speziell Bauern. Um die öffentliche Erklärung besser durchsetzen zu können, wurden staatliche Auswanderungsagenten eingesetzt, welche weitere Einwanderungsinteressenten werben sollten. Dabei verschwiegen sie zum Beispiel, dass die Immigranten in gefährdeten Gebieten, wie an der Wolga angesiedelt werden sollten. Auch die Zusicherung, dass man Wohnort und Beruf frei wählen dürfe, wurde nicht gehalten. Trotz dieser Gegebenheiten und der Tatsache, dass in einigen deutschen Ländern ein Auswanderungsverbot ausgesprochen wurde, setzte sich die Emigration nach Russland weiter fort.[Anm. 4]

Eine planmäßige Kolonisierung der dünnbesiedelten Gebiete, die dem russischen Territorium seit dem 16. Jahrhundert nach gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Tataren und Nomadenvölkern angegliedert worden war, beabsichtigte schon Peter der Große und seine Nachfolger auf dem russischen Thron. So empfand man das Gebiet um Astrachan als für den Weinbau geeignet. In Mainz wurden sich russische Beauftragte im März 1711 mit fünf deutschen Weinbauern einig, die bereit waren nach Astrachan – eine Stadt im Mündungsgebiet der Wolga am Schwarzen Meer –  zu kommen. Die Gegend um Mainz sollte denn auch nach 1763 wieder zu einem bevorzugten Werbungsgebiet für russische Agenten werden. Im Unterschied zu den bis dahin vorherrschenden Niederlassung der Ausländer in den Städten handelte es sich bei den Bemühungen Katharinas II. nunmehr um eine Kolonisierung von ländlichen Gebieten durch Bauern und Handwerkern. Seit dem 15. Jahrhundert waren aber nur einzelne Menschen oder Gruppen von Spezialisten wie Militärfachleute, Geistliche, Ärzte, Kaufleute, Handwerker und Berglaute in russischen Dienst getreten.[Anm. 5]

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zur Auswanderungspolitik ans Schwarze Meer

VerfasserIn: Julia Semeras und Yves V. Grossmann

Anmerkungen:

  1. Becker, Heinz, Die Auswanderung aus Württemberg nach Südrussland 1816-1830, Diss. Tübingen 1962, S. 75; Kirchner, Walther, Emigration to Russia, In: American Historical Review 55 (1950), S. 552ff. Zurück
  2. Obert, Marcus, Die naturrechtliche „politische Metaphysik“ des Johann Heinrich Gottlob von Justi (1717-1771) (=Europäische Hochschulschriften, Reihe II: Rechtswissenschaft, Bd. 1202), Frankfurt am Main 1992; Birkner, Guido, die ökonomische Entwicklung der deutschen Wolga-Kolonien vom 1764 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, In: Beer, Mathias (u.a. Hg): Migration nach Ost- und Südosteuropa vom 18. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts - Ursachen-Formen-Verlauf-Ergebnis, Stuttgart 1999 (Schriftenreihe des Instituts für Donauschwäbische Geschichte und Landeskunde), S. 60. Zurück
  3. Hüttig, Friedrich-Karl: Die pfälzische Auswanderung nach Ost-Mitteleuropa im Zeitalter der Aufklärung, Napoleons und der Restauration, Marburg/Lahn 1958 (Wissenschaftliche Beiträge zur Geschichte und Landeskunde Ost-Mitteleuropas 31), S. 39f und 42f. Zurück
  4. Stumpp, Karl, Die deutsche Auswanderung nach Russland 1763-1862, Stuttgart 1961, S. IVf; Amburger, Erik, Die Anwerbung ausländischer Fachkräfte für die Wirtschaft Russlands vom 15. bis zum 19. Jahrhundert (=Giessener Abhandlungen zur Agrar- und Wirtschaftsforschung des europäischen Ostens 42), Wiesbaden 1968, S. 127f.Zurück
  5. Schippan, Michael, Der Beginn der deutschen Russlandauswanderung im 18. Jahrhundert, In: Beer, Mathias (u.a. Hg): Migration nach Ost- und Südosteuropa vom 18. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts - Ursachen-Formen-Verlauf-Ergebnis, Stuttgart 1999 (Schriftenreihe des Instituts für Donauschwäbische Geschichte und Landeskunde), S. 50f; Amburger, Wirtschaft Russlands, S. 82f. Zurück
 
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