Die Auswanderung aus Hachenburg
Die Auswanderungsbewegung aus dem Amt Hachenburg und vor allem auch aus der Stadt Hachenburg ist bisher noch nicht systematisch erforscht worden. Dies konnte auch im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht geleistet werden.[Anm. 1] Die folgenden Angaben zur Auswanderung Hachenburger Bürger können aus den genannten Gründen keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Bereits Mitte des 18. Jahrhunderts verließen zahlreichen Familien aus Altstadt und einige Hachenburger Bürger ihre Heimat, um in der Fremde ihr Glück zu suchen.[Anm. 2]
Der Landesherr versuchte die Auswanderungen zu verhindern, zumindest aber an ihr zu verdienen. Neben den Abzugsgeldern, die Auswanderungswillige dafür zahlen mussten, dass der Herrschaft künftig ihre Steuern entgingen, versuchte die Herrschaft auch Hand an das Eigentum der Emigranten zu legen. Im Jahr 1763 wurde eine Bestimmung erlassen "nach der alle heimlichen Auswanderer an dem Verkauf ihrer Güter gehindert, ihnen eine etwaige Rückkehr verweigert werden und sie ihre Erbansprüche verlieren sollten". Im Jahr 1817 waren die Ämter Hachenburg, Marienberg und Rennerod von einer besonderen Auswanderungswelle betroffen,[Anm. 3] ohne dass nähere Angaben zu einzelnen Personen mitgeteilt werden.
Die Auswanderer kehrten ihrer Heimat überwiegend aus wirtschaftlichen Gründen den Rücken. Die kargen Böden und das raue Klima kennzeichneten im 19. Jahrhundert weite Teile des Westerwaldes. Die vorherrschende Viehwirtschaft ging damals stark zurück. Missernten und Pflanzenkrankheiten verringerten die Erträge dermaßen, dass es zwischen 1830 und 1860 zu mehreren regelrechten Hungersnöten kam. Hinzu kam, dass eine strikte durchgeführte Realteilung beim Tod des Vaters dazu führte, dass sich mehrere Erben den väterlichen Besitz teilen mussten. Das führte zu einer starken Verkleinerung der einzelnen Hofstellen, die kaum noch eine Familie ernähren konnten. Gleichzeitig verlagerte sich der Handelsverkehr Anfang des 19. Jahrhunderts von den alten Höhenwegen auf die in den Tälern angelegten bequemen Chausseen. Dies führte zu einem allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang, der viele Menschen dazu brachte, sich andernorts Arbeit und Auskommen zu suchen. Um der Enge der deutschen Kleinstaaten, mit ihren vielen persönlichen und wirtschaftlichen Beschränkungen zu entgehen, versuchte man sein Glück im "freien" Ausland. So wanderten zwischen 1849-1868 insgesamt 384 Menschen aus dem Amt Hachenburg in die Vereinigten Staaten aus, zehn versuchten ihr Glück in Südamerika.[Anm. 4] 13 Personen wanderten zwischen 1843-1845 aus dem Amt Hachenburg nach Texas auswanderten, drei andere reisten in andere Teile der USA.[Anm. 5]
Die Auswanderungsagenturen Imhäuser und Saint-George
Die Menschen organisierten ihre Auswanderung nicht selbst, sondern griffen auf die Dienste besonderer Auswanderungsagenten zurück, die die Fahrt zu den Häfen und die Überfahrt über den Atlantik organisierten, sowie bei der Erledigung der Verwaltungsvorschriften in der alten Heimat behilflich waren.Als ein solcher Auswanderungsagent erscheint in Hachenburg 1852 das "Büreau zur Beförderung von Auswanderern Ch. Imhäuser". Das vom Herzoglich Nassauischen Staatsministerium konzessionierte Unternehmen beförderte Auswandere über Bremen, Hamburg, Antwerpen und Liverpool nach New York, New Orleans und Galveston.[Anm. 6]
Etwas später, zwischen 1884 und 1894, betrieb in Hachenburg C. von Saint George ein Auswanderungsbüro. Am 20. Januar 1884 ersuchte der damals 32-jährige Kaufmann die Königliche Regierung in Wiesbaden, ihm eine Kommission für die Übernahme einer Agentur der General-Agentur Christ Emil Derschow in Frankfurt/Main in Hachenburg zu erteilen. Er wollte von Hachenburg aus die Beförderung von Reisenden nach Amerika und Australien organisieren. Die gesetzlich vorgeschriebene Kaution in Höhe von 900 Mark wurde von der Agentur Derschow gestellt.Anlässlich der Prüfung des Antrages wurde bekannt, das am 17. Juli 1854 und am 23. November 1855 bereits zwei andere Auswanderungsagenturen in Hachenburg kommissioniert worden waren. Doch Christian Imhaeuser und Johann Georg Luckenbach hatten ihre Tätigkeit bereits früh wieder eingestellt.
Saint George erhielt am 29. Februar 1884 die Genehmigung, den Transport von Auswanderern über Hamburg, Bremen, Antwerpen, Amsterdam, und (Le) Havre nach Amerika und Australien auf Rechung der General-Agentur Derschow zu organisieren. Er wurde verpflichtet, sich an die bestehenden Verordnungen zu halten. Verboten waren vor allem Verträge, die darauf abzielten, den Auswanderern die Kosten der Reise zunächst vorzustrecken, um diese in den Zielländern in Form einer Schuldknechtschaft zurückzufordern. Saint George wurde die Beförderung von Auswanderern nach Brasilien und nach Venezuela ausdrücklich untersagt. Dem Agenten wurde geraten, die Übernahme eines Vermittlungsauftrages binnen 24 Stunden freiwillig der Ortspolizeibehörde zu melden.[Anm. 7]
Zur Auflistung einer Auswanderer aus Hachenburg
Nachweise
Autor: Dr. Stefan Grathoff
Redaktionelle Bearbeitung: Yves Vincent Grossmann
Erstellt am: 26.09.2012
Anmerkungen:
- Hierzu wären weitere intensive Nachforschungen in Archiven, in den Stadtrechnungen und Belegbüchern, in den Unterlagen der Auswanderungsagenturen und in den Passagierlisten der Auswanderungshäfen erforderlich. In den städtischen Unterlagen konnten für die Zeit von 1810-1814 allerdings keine Auszugsgelder festgestellt werden (HHSTW Abt. 343 Nr. 55 Stadtegemeinderechnung 1810-1814). Zurück
- Alle Angaben nach: Kunselmann Burgert S. 11, 23, 96, 88, 120, 171 und 177. Zurück
- Häbel 1980, S. 252 und S. 254. Zurück
- Bartolosch, Vom Westerwald nach Amerika, S.12f. und 15. Zurück
- Häbel 1980, S. 254 Zurück
- Fischbach, in Bartolosch, Vom Westerwald nach Amerika S. 43. Zurück
- HHStAW Abt. 405 Nr. 8131. Zurück